Nachteilsausgleich


Verwaltungsvorschrift "Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen" vom 22.08.2008 mit Regelung zum Nachteilsausgleich

Die Verwaltungsvorschrift von 1999 wurde 2008 überarbeitet. Unter anderem sind nun die Regelungen des Nachteilsausgleichs darin dargestellt und somit verbindlich festgelegt. Die jeweils aktuellste Fassung ist unter "Landesrecht BW Ministerium für Kultus, Jugend und Sport" zu finden (Fassung auf www.landesrecht-bw.de)

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Handreichung "Chronische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen mit Auswirkungen auf den Schulalltag"

Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf - Chronische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen mit Auswirkungen auf den Schulalltag Hintergründe, Handlungsmöglichkeiten, Perspektiven. Chronische Erkrankungen treten häufiger auf, als allgemein angenommen wird. Sie sind aufgrund der verschiedenen Krankheitsbilder, Verlaufsformen und Schweregrade sehr unterschiedlich. Von Lehrkräften kann daher nicht erwartet werden, dass sie zum „medizinischen Experten“ werden. Trotzdem ist ein Grundwissen notwendig, um Auswirkungen von chronischen Erkrankungen auf den Schulalltag erkennen und Anknüpfungspunkte für die Förderung finden zu können.

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Auszug:

Vorwort

„Schule bedeutet für Kinder und Jugendliche mit chronischer Erkrankung Halt durch Normalität und Zukunftsaussicht, wenn es der Schule gelingt, auch für diese Kinder
Lebensraum zu sein.“

Chronische Erkrankungen können sehr unterschiedliche Auswirkungen auf das schulische Lernen der Kinder und Jugendlichen haben, sodass die Förderung dieser Schülerinnen und Schüler sehr individuell zu gestalten ist. Die vorliegende Handreichung zeigt, welche pädagogischen Entscheidungen möglich sind, um Kindern und Jugendlichen mit chronischer Erkrankung die Teilnahme am Schulalltag zu ermöglichen beziehungsweise zu erleichtern. Für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit chronischen Erkrankungen ist auch die Unterstützung innerhalb und außerhalb des schulischen Systems notwendig. Welche Gestaltungs- und Ermessensspielräume bestehen, ist in der Verwaltungsvorschrift (VwV) „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen“ (2008) beschrieben. Hier wird festgelegt, dass ein „Ausgleich von Härten möglich ist, die durch die Erkrankung entstehen“. Dieser sogenannte Nachteilsausgleich ist die Grundlage für individuelle Hilfestellungen – von organisatorischen über technische bis hin zu methodisch-didaktischen Maßnahmen und Veränderungen von Prüfungsbedingungen. Die Beteiligten sollten dabei wissen, dass der Nachteilsausgleich ein juristisch definierter, von der Schule aber pädagogisch zu verantwortender Handlungsspielraum ist, der sich vom einzelnen Kind
oder Jugendlichen her begründet.

Die Handreichung bündelt wichtige Informationen, gibt Antworten auf häufige rechtliche Fragen und stellt die Beteiligten, ihre Sichtweisen und Kompetenzen vor. Ziel ist es, für die Belange von Kindern und Jugendlichen mit chronischer Erkrankung zu sensibilisieren. In diesem Sinne kann die Handreichung für Lehrkräfte und Schulleitungen Informationsmaterial und „Hilfekompass“ sein. Für beteiligte Partner wie die Arbeitsstellen Kooperation (ASKO), die Schule für Kranke oder den medizinischen Bereich ist sie Arbeitsmaterial in der Zusammenarbeit, für Ärztinnen, Ärzte und Eltern gibt sie Einblick in die „Schulwelt“. Erwartet wird, dass diese Handreichung zum gegenseitigen Verstehen beiträgt.

Im Fokus der vorliegenden Handreichung stehen die Schülerin bzw. der Schüler sowie das Unterstützungssystem, nicht die jeweilige Erkrankung. Zu einzelnen Krankheitsbildern gibt es Veröffentlichungen, auf die verwiesen wird. Besonders genannt sei hier die Handreichung
„Das chronisch kranke Kind im Schulsport“.