Sonderpädagogischer Dienst der Klinikschule


Auf Anfrage beraten wir

Eltern, Schülerinnen und Schüler, Schulen, sowie andere Einrichtungen und Institutionen im Bereich des Staatlichen Schulamtes Freiburg.

Wir kooperieren eng mit den medizinischen und psychologischen Fachkräften und den Fachambulanzen des Universitätsklinikums Freiburg sowie anderen Kliniken.

Wir arbeiten zusammen mit Selbsthilfeverbänden für kranke Kinder und Jugendliche.

Unsere Angebote

  • Informationen über Auswirkungen von Erkrankungen auf den Schulalltag

  • Beratung für die passende Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf

  • Unterstützung bei der schulischen Reintegration

  • Unterstützung bei der Entwicklung von schulischen Rahmenbedingungen

  • Aufklärung und Information in Schulklassen

  • Aufklärung und Information an Elternabenden, Konferenzen und Pädagogischen Tagen zum Umgang mit Erkrankungen im Schulalltag

  • Schullaufbahnberatung

  • Vermittlung von Kontakten, Adressen und Institutionen zu medizinischen, psychologischen und pädagogischen Fachkräften


Bitte vereinbaren Sie einen Termin über das Schulsekretariat:
Tel. 0761/270 - 68130
E-Mail: klinikschule@uniklinik-freiburg.de

Flyer als PDF herunterladen

Aufgaben des sonderpädagogischen Dienstes des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit dem Förderschwerpunkt „Schüler in längerer Krankenhausbehandlung (SOPÄDI SILK)”

PDF herunterladen: Arbeitspapier des Qualitätszirkels SBBZ SILK-BW

 

Wenn eine Schülerin oder ein Schüler besondere Entwicklungsprobleme hat und diese Lernschwierigkeiten zur Folge haben, kann ein sonderpädagogischer Beratungs- und Unterstützungsbedarf bestehen.

Eltern oder die allgemeinen Schulen können dann den sonderpädagogischen Dienst eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) bitten mitzuhelfen, um den schulischen Lernerfolg zu gewährleisten. Alle sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren halten sonderpädagogische Dienste vor. Diese Dienste werden von den Staatlichen Schulämtern im Zusammenwirken mit den jeweiligen Schulen eingerichtet und koordiniert.

Zu ihren Aufgaben gehört es:

  • die beteiligten Lehrkräfte und Eltern zu beraten;

  • den Bedarf sonderpädagogischer Leistungen im Rahmen einer kooperativen Diagnostik, in die auch die Eltern, die Lehrkräfte der allgemeinen Schule und gegebenenfalls Vertreterinnen und Vertreter weiterer Fachdisziplinen einbezogen werden, zu klären;

  • sich an der Teilhabeplanung der allgemeinen Schulen im Zusammenwirken mit den Eltern und gegebenenfalls außerschulischen Kosten- und Leistenträgern zu beteiligen;

  • die Schulen beim Aufbau geeigneter Hilfesysteme und bei der Entwicklung einzelfallbezogener und einzelfallübergreifender Förderkonzepte zu unterstützen.

Die Arbeit der sonderpädagogischen Dienste kann dann erfolgreich sein, wenn die Zusammenarbeit in einer offenen und vertrauensvollen Atmosphäre stattfindet und wenn sie rechtzeitig nachgefragt wird.

Neben den sonderpädagogischen Diensten stehen regionale Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit der schulischen Bildung von jungen Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen sowie die Arbeitsstellen Kooperation an den Staatlichen Schulämtern zur Verfügung. Darüber hinaus können die Eltern, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler Hilfe durch behinderungsspezifische Medien- und Beratungszentren erhalten.

Die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren beziehungsweise die Staatlichen Schulämter helfen den Eltern und den allgemeinen Schulen dabei, die im Einzelfall passende fachliche Unterstützung zu finden. Wichtig hierbei ist, dass die Unterstützung rechtzeitig nachgefragt wird, damit die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sich darauf einstellen können.

Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg